Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

( 1 ) Nachstehende AGB der Energiesachse GmbH (nachfolgend „Energiesachse“) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Energiesachse und dem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“). Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die hauptsächlich weder ihrer beruflichen noch selbständigen Tätigkeit zugeordnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt.

( 2 ) Mit Unterzeichnung der Bestellung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB in vollem Umfang einverstanden.

( 3 ) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich anerkannt.

( 4 ) Diese ABG gilt auch in einer fortlaufenden Geschäftsbeziehung zwischen Kaufleuten, unabhängig davon, ob bei dem einzelnen Folgegeschäft nochmals ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen wird.

§ 2 Vertragsgrundlagen und Vertragsschluss

( 1 ) Die vertraglichen Abmachungen ergeben sich aus der Bestellung, der Auftragsbestätigung sowie diesen Geschäftsbedingungen. Der Begriff "Kaufgegenstand" wird im Weiteren für Photovoltaik-Anlagen und Bestandteile von Photovoltaik-Anlagen verwendet.


( 2 ) Angebote der Energiesachse sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt insbesondere auch für Werbeangebote in Zeitungen, Anzeigen, Prospekten o.ä.


( 3 ) Wir behalten uns das Recht vor, technische Änderungen sowie Modifikationen in Bezug auf Form, Farbe, Material, Gewicht oder ähnliche Aspekte im Rahmen des technologischen Fortschritts und des Zumutbaren vorzunehmen. Katalogangaben oder Informationen auf Internetseiten, die rein informativen Charakter haben, sind unverbindlich und möglicherweise nicht mehr aktuell. Gleiches gilt für technische Änderungen in Katalogen, auf Internetseiten und in technischen Dokumentationen, die ebenfalls vorbehalten bleiben.


( 4 ) Eine durch den Kunden schriftlich unterzeichnete Bestellung gilt als Angebot für den Vertragsabschluss. Ein Vertrag wird erst wirksam, wenn eine Auftragsbestätigung versandt wird, die dem Inhalt der Bestellung entspricht. Eine veränderte Auftragsbestätigung gilt als neues Angebot. Dieses Angebot gilt vom Kunden als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Bestätigung widerspricht.


( 5 ) Bei sofortiger Lieferung bzw. Leistungserbringung kann unsere Auftragsbestätigung durch unsere Rechnung oder einen Lieferschein ersetzt werden.


( 6 ) Die Bestellannahme seitens Energiesachse erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Energieversorgungsunternehmens (Netztauglichkeitsprüfung) und der technischen Umsetzbarkeit.

( 7 ) Für den Inhalt und die Ausführungen des Vertrages sind die von uns spezifizierten Leistungen in einer Auftragsbestätigung und Objektbeschreibung maßgebend.


( 8 ) Energiesachse ist berechtigt, Teile des Auftrags auf Dritte zu übertragen. Einer Zustimmung des Kunden hierfür bedarf es nicht.


( 9 ) Die von uns erstellten zeichnerischen oder anderen grafischen Darstellungen sind als Näherungsdarstellungen zu verstehen. Ertragsprognosen, Rendite- oder Wirtschaftlichkeitsberechnungen basieren auf unserem besten Wissen und bewährten, dem Stand der Technik entsprechenden Grundlagen. Trotzdem sind sie nur als grobe Orientierung zu betrachten, da sie auch auf Labormessungen oder Erfahrungswerten basieren und daher unverbindlich sind.


( 10 ) Auskünfte und Beratungen sowie anderweitige Dienstleistungen erfolgen ausschließlich unserer auf Basis unserer bisherigen Erfahrung.


( 11 ) Die Zahlung hat auf die von Energiesachse zu benennende Bankverbindung zu erfolgen, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Andere Zahlungsformen werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung akzeptiert.


( 12 ) Der Abzug von Skonto ist ohne ausdrückliche Vereinbarung unzulässig.

( 4 ) Diese ABG gilt auch in einer fortlaufenden Geschäftsbeziehung zwischen Kaufleuten, unabhängig davon, ob bei dem einzelnen Folgegeschäft nochmals ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen wird.

§ 3 Lieferung, Gefahrenübergang

( 1 ) Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich.


( 2 ) Wir sind zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.


( 3 ) Der Kunde ist dazu verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Anlieferung in Anwesenheit des Lieferanten auf mögliche Schäden zu überprüfen und diese zu dokumentieren. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nur dann, wenn die Beschädigung bei der Anlieferung in Gegenwart des Lieferanten festgehalten und durch den Fahrer auf den Lieferdokumenten quittiert wurde. Etwaige Schäden sind dem Verkäufer unverzüglich nach Annahme der Lieferung zu melden. Schäden, die nicht auf den Lieferdokumenten vermerkt sind, können nicht erstattet werden.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

( 1 ) Wir behalten uns das Eigentum am Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.


( 2 ) Bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmen behalten uns das Eigentum am Kaufgegenstand bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen gegenüber dem Unternehmen, selbst wenn der Kaufgegenstand bereits bezahlt wurde.


( 3 ) Der Kunde verpflichtet sich uns umgehend zu informieren und alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, falls Dritte Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung in den Kaufgegenstand ergreifen. Unabhängig davon hat der Kunde im Voraus Dritte auf die bestehenden Rechte am Kaufgegenstand hinzuweisen.

§ 5 Rücktritt vom Vertrag

( 1 ) Wir behalten uns das Recht vor vom Vertrag zurückzutreten, sofern wir trotz rechtzeitigen Abschlusses eines Deckungsgeschäfts den Kaufgegenstand aufgrund unvollständiger, unrichtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten nicht erhalten können. Ein Rücktritt ist jedoch ausgeschlossen, wenn wir die ausbleibende oder fehlerhafte Selbstbelieferung zu verantworten haben. Wir werden den Kunden unverzüglich über etwaige Verzögerungen oder Fehler in der Selbstbelieferung informieren und im Falle eines Rücktritts bereits erhaltene Gegenleistungen umgehend zurückerstatten, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wird.


( 2 ) Zusätzlich behalten wir uns das Recht vor vom Vertrag zurückzutreten, wenn unsere Forderung gegen den Kunden aus einem wichtigen Grund gefährdet ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn vor der Lieferung oder Leistung erfolglose Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden unternommen wurden, der Kunde eine eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgegeben hat oder ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt wurde.

§ 6 Gewährleistung und Mängelhaftung

( 1 ) Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.


( 2 ) Ein Mangel am Kaufgegenstand liegt nicht allein deshalb vor, weil die tatsächliche Leistung oder der Ertrag der Photovoltaikanlage oder einzelner Solarmodule die Prognosewerte, die von uns oder Dritten erstellt wurden, unterschreitet. Jegliche Prognose stellt lediglich eine Schätzung auf der Grundlage von Erfahrungswerten dar. Der Kunde erkennt an, dass die tatsächlichen Ergebnisse von der Prognose abweichen können. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Prognosen, sei es aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf Rendite- oder Wirtschaftlichkeitsberechnungen.


( 3 ) Offensichtliche Mängel des Kaufgegenstands müssen uns innerhalb von zwei Wochen nach dem Auftreten des Mangels gemeldet werden. Erfolgt die Meldung nicht innerhalb dieser Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte des Kunden, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands übernommen. Im Falle eines beiderseitigen Handelsgeschäfts finden ausschließlich die Regelungen des § 377 HGB Anwendung.


( 4 ) Wenn der Kunde als Unternehmer agiert, behalten wir uns im Falle eines Mangels das Recht vor, die Art der Nacherfüllung zu bestimmen.


( 5 ) Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden am Kaufgegenstand, sofern diese auf nachfolgende Gründe zurückzuführen sind und nicht von uns zu vertreten sind:

• ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung,

• natürliche Abnutzung, Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung,

• übermäßige Beanspruchung,

• ungeeignete Betriebsmittel,

• unsachgemäße oder ohne vorherige Genehmigung durch uns durchgeführte Änderungen oder Reparaturen seitens des Kunden oder Dritter.


( 6 ) Dieser Absatz findet keine Anwendung, soweit es sich um Schadenersatzansprüche wegen Mängeln handelt. In einem solchen Fall gilt Satz 7.


( 7 ) Keine der vorstehenden Klauseln bezweckt eine Änderung der gesetzlichen oder richterlichen Verteilung der Beweislast.


§ 7 Schadensersatz

( 1 ) Energiesachse haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt. Diese Beschränkung gilt nicht im Falle von Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren, sowie bei Verletzungen von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). In Bezug auf Kardinalpflichten haften wir für jeden Grad des Verschuldens.


( 2 ) Die Haftung für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


( 3 ) Die Beschränkung oder der Ausschluss unserer Haftung erstreckt sich gleichermaßen auf unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


( 4 ) Die Haftung des Verkäufers erstreckt sich nur auf unmittelbare Schäden und umfasst keine mittelbaren oder Folgeschäden, es sei denn, sie resultieren aus vorsätzlichem Handeln.


( 5 ) Die Haftung erstreckt sich auch nicht auf entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Datenverlust oder sonstige Vermögensschäden.


( 6 ) Schadenersatzansprüche eines Unternehmers verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses gemäß den §§ 478, 479 BGB bleibt hiervon unberührt.


( 7 ) Schadenersatzansprüche eines Verbrauchers verjähren innerhalb von zwei Jahren.


( 8 ) Die genannten Verjährungsfristen finden keine Anwendung im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wobei dies auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen gilt. Ebenso bleiben sie außer Betracht bei Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren sowie im Kontext bauwerksbezogener Leistungen.


( 9 ) Die Verjährungsfrist beginnt in allen Fällen ab dem Zeitpunkt der Anspruchsentstehung oder, im Fall von Schadenersatzansprüchen aufgrund eines Mangels, ab der Lieferung des Kaufgegenstandes.


( 10 ) Mit keiner der voranstehenden Klauseln ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.

§ 8 Gerichtsstand

( 1 ) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.


( 2 ) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz von Energiesachse. Energiesachse ist berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitzgericht zu verklagen.

§ 9 Anwendung des 0%-Umsatzsteuersatzes für den Kauf von Photovoltaik

Ab 01.01.2023 ermäßigt sich die Steuer auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:


( 1 ) die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich

der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;


( 2 ) den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;


( 3 ) die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;


( 4 ) die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“


( 5 ) Sofern der Käufer nicht dazu berechtigt ist den ermäßigten Steuersatz in Anspruch zu nehmen, ist dieser dazu verpflichtet den Verkäufer umgehend darüber zu informieren und die anfallende Mehrwertsteuer zu leisten.

§ 10 Schlussbestimmungen

( 1 ) Falls eine Bestimmung des Vertrages, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unwirksam ist oder wird, oder der Vertrag unvollständig ist, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.


( 2 ) Sollten während der Vertragslaufzeit Umstände eintreten, die die technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Aspekte des Vertrages in einem Maße beeinflussen, dass Leistung und Gegenleistung nicht mehr angemessen zueinander stehen, behält sich jeder Vertragspartner das Recht vor, eine Anpassung des Vertrages an die veränderten Bedingungen zu fordern.


Waldheim, Mai 2023


(letzte Änderung: 30.05.2023)